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Art. 39 · Reklamen

BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 18 · Original-PDF

1Reklamen sind besonders sorgfältig in das Orts- und Landschaftsbild einzufügen.

2Der Gemeinderat regelt Gestaltung, Platzierung und Häufigkeit von Reklameanschlagstellen in einem Plakatierungskonzept oder einem Bebauungsplan. II. Erschliessung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.