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Art. 34 · Archäologische Fundstellen (AFS)

BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 16 · Original-PDF

6Der Kanton erfasst die archäologischen Fundstellen in einem kantonalen Fundstelleninventar. Die Wirkungen der Aufnahme in dieses Inventar richten sich nach den kantonalen Bestimmungen. Die archäologischen Fundstellen werden im Anhang 5 dieses Reglements und in den Zonenplänen orientierend aufgeführt.

7Eingriffe in eingetragene Fundstellen sind von der zuständigen Dienststelle zu bewilligen. V. Schutzobjekte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.