Art. 33 · Geotopschutzzone (GS)
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 16 · Original-PDF
* Planungszone 1 ln der Geotopschutzzone sind die geologisch-geomorphologischen Landschaftselemente (GeoObjekte gemäss dem Inventar der Naturobjekte von regionaler Bedeutung Teil II [INR]) in ihrer ganzheitlichen Erscheinung zu erhalten. Die einzelnen Schutzzonen werden im Anhang 4 dieses Reglements aufgeführt.
2Die Geotopschutzzone überlagert die Landwirtschaftszone.
3Zonenkonforme, landwirtschaftliche Bauten und Anlagen sind auf das Notwendige zu beschränken und in Hofnähe zu erstellen. Zonenfremde Bauten und Anlagen sind in der Regel nicht zulässig.
4Geländeveränderungen sind auf ein Minimum zu beschränken.
5Der Schutz von Geo-Objekten, die im INR enthalten sind, für die aber keine Geotopschutzzone erlassen wird, ist im Einzelfall im Baubewilligungsverfahren bei der lnteressenabwägung zu berücksichtigen. * Planungszone: Die bezeichneten Zonen wurden an der Gemeindeversammlung vom 4. Dezember 2013 nicht behandelt und gelten deshalb weiterhin als Planungszone.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.