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Art. 14 · Zweigeschossige Wohn- und Arbeitszone (WA2)

BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 9 · Original-PDF

1Nutzung: Nicht oder nur mässig störende Betriebe, Wohnbauten. Betriebe mit wesentlichen Geruchsemissionen sind verboten. Reine Wohnbauten richten sich nach den Bestimmungen der zweigeschossigen Wohnzone W2.

2Vollgeschosse: höchstens 2

3Ausnützungsziffer: höchstens 0.60, wovon höchstens 0.40 für Wohnzwecke. Im Rahmen eines Gestaltungsplans können davon abweichende Wohnanteile festgelegt werden.

4Gebäudelänge: höchstens 35.00 m.

5Gestaltung: Für Anlagen, Lager- und Umschlagplätze von Gewerbebetrieben die zuständige Stelle im Rahmen der Baubewilligung Gestaltungs- und Bepflanzungsauflagen fest.5

6Lärmempfindlichkeitsstufe: III

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.