Art. 15 · Arbeitszone III (A III)
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 9 · Original-PDF
1Nutzung: Gewerbliche und industrielle Nutzungen sowie Nutzungen durch Dienstleistungsunternehmen. Publikums- und güterverkehrsintensive Betriebe sind nicht zulässig.
2Die zulässigen Masse betragen für die Fassadenhöhe 12.00 m, für die Firsthöhe 14.00 m und für die Gebäudelänge 60.00 m. Für betriebsbedingte Gebäudeteile (Lifte, Lüftungsanlagen, Filter und dergleichen) kann die zuständige Stelle Mehrhöhen gestatten. ln der A 111 Höchflue (Grundstück Nr. 704, 569 und 793 GB Reiden) richtet sich die maximale Gebäudelänge nach den Bestimmungen der Arbeitszone IV.6
3Freie Lager- und Umschlagplätze sind nur in Verbindung mit Gewerbebauten gestattet.
4Gegenüber Wohnzonen sind Grünbereiche mit einheimischen Pflanzen anzulegen. Zusammen mit dem Baugesuch ist ein Bepflanzungsplan einzureichen.
5Lärmempfindlichkeitsstufe: III
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.