Art. 13 · Dreigeschossige Wohn- und Arbeitszone (WA3)
BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 9 · Original-PDF
1Nutzung: Nicht oder nur mässig störende Betriebe, Wohnbauten. Betriebe mit wesentlichen Geruchsemissionen sind verboten.
2Vollgeschosse: höchstens 3
3Ausnützungsziffer: höchstens 0.80, wovon höchstens 0.50 für Wohnzwecke. Im Rahmen eines Gestaltungsplans können davon abweichende Wohnanteile festgelegt werden.
4Gebäudelänge: höchstens 60.00 m.
5Gestaltung: Für Anlagen, Lager- und Umschlagplätze von Gewerbebetrieben legt die zuständige Stelle im Rahmen der Baubewilligung Gestaltungs- und Bepflanzungsauflagen fest.4
6Lärmempfindlichkeitsstufe: III
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.