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Art. 12 · Eingeschossige Wohnzone (W1)

BZO Bau- und Zonenreglement Reiden · S. 8 · Original-PDF

1Nutzung: Freistehende Einfamilienhäuser mit Einliegerwohnung. Die Einliegerwohnung darf max. 50 % der Wohnfläche der Hauptwohnung betragen.

2Vollgeschosse: höchstens 1

3Ausnützungsziffer: höchstens 0.25

4Gebäudelänge: höchstens 20.00 m

5Dachgestaltung: Dächer sind bezüglich Gestaltung, Eindeckungsmaterial und Farbwahl besonders sorgfältig in die bauliche und landschaftliche Umgebung einzugliedern.

6Fassadengestaltung: Grelle oder ausgefallene Farben und reflektierende Materialien sind nicht zugelassen.

7Umgebungsgestaltung: Steile Böschungen und Stützmauern sind auf das Notwendigste zu beschränken und durch Bepflanzung zu kaschieren.

8Lärmempfindlichkeitsstufe: II 8 Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Reiden vom 4. Dezember 2013

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.