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Art. 3 · Grundsätze

BZO Fischenthal · S. 3 · Original-PDF

1Die Kernzonen bezwecken die Erhaltung des Dorfkerns von Fischenthal sowie der Ortsteile Lenzen, Aesch, Steg, Boden, Schmittenbach, Bodmen, Ohrüti, Fistel und Gibswil und ihrer natürlich gewachsenen Umgebung sowie eine sinnvolle Erweiterung der bestehenden Überbauungen durch gestalterisch gut eingefügte Neubauten.

2In den Kernzonen sind Wohnungen, öffentliche Bauten sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

5 Allgemeine Vorschriften

ES
- KernzoneKIII
- zweigeschossige WohnzoneW2 / 25%II
- zweigeschossige WohnzoneW2 / 35%II
- dreigeschossige WohnzoneW3 / 50%II
- zweigeschossige Wohnzone mit GewerbeerleichterungWG2 / 40%III
- dreigeschossige Wohnzone mit GewerbeerleichterungWG3 / 50%III
- Gewerbe- und IndustriezoneGIIII
- Zone für öffentliche BautenOeII
- ErholungszoneEh
- FreihaltezoneF
- ReservezoneR

Tabelle von S. 3 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.