← BZO Fischenthal · Inhaltsverzeichnis

Art. 22 · Kinderspiel- oder Ruheflächen

BZO Fischenthal · S. 10 · Original-PDF

1Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind Kinderspiel- oder Ruheflächen zu erstellen.

2Sie sollen mindestens 20% der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke umfassen.

3Sie sind an besonnter Lage und möglichst abseits vom Verkehr anzulegen.

Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder

a)pro 80 m2Gesamtnutzfläche für Wohnungen und Einfamilienhäuser, jedoch mindestens ein Abstellplatz pro Wohnung;
b)pro 20 m2Gesamtnutzfläche für Restaurants;
c)pro 30 m2Gesamtnutzfläche für Läden;
d)pro 45 m2Gesamtnutzfläche für Büros, Ateliers und Kleingewerbe;
e)pro 2Arbeitsplätze in gewerblichen und industriellen Betrieben.

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.