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Art. 22 · Kinderspiel- oder Ruheflächen
BZO Fischenthal · S. 10 · Original-PDF
1Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind Kinderspiel- oder Ruheflächen zu erstellen.
2Sie sollen mindestens 20% der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke umfassen.
3Sie sind an besonnter Lage und möglichst abseits vom Verkehr anzulegen.
Abstellflächen für Kinderwagen, Fahrräder und Motorfahrräder
| a) | pro 80 m2 | Gesamtnutzfläche für Wohnungen und Einfamilienhäuser, jedoch mindestens ein Abstellplatz pro Wohnung; |
|---|---|---|
| b) | pro 20 m2 | Gesamtnutzfläche für Restaurants; |
| c) | pro 30 m2 | Gesamtnutzfläche für Läden; |
| d) | pro 45 m2 | Gesamtnutzfläche für Büros, Ateliers und Kleingewerbe; |
| e) | pro 2 | Arbeitsplätze in gewerblichen und industriellen Betrieben. |
Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.