Art. 14 · Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2 / 40 % und WG 3 / 50 %
BZO Fischenthal · S. 8 · Original-PDF
1Für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile im Erdgeschoss kann der Grenzabstand allseitig bis auf 3,5 m herabgesetzt werden.
2Es ist ein anrechenbares Untergeschoss gestattet. Dieses darf höchstens zur Hälfte für Arbeitszwecke genutzt werden, die Nutzung zu Wohnzwecken ist untersagt. Das anrechenbare Untergeschoss darf nicht mehr in Erscheinung treten als ein nichtanrechenbares Untergeschoss gemäss § 293 PBG.
3Nichtstörende und mässigstörende Betriebe sind ohne anteilsmässige Beschränkung zulässig.
4Im Gebiet zwischen Tösstalstrasse, Töss und Bahnlinie nördlich Schmittenbach in der Zone WG2/40% ist der Planungswert gemäss LSV zu beachten.
C. Gewerbe- und Industriezone
Grundmasse
| GI | ||
|---|---|---|
| Baumassenziffer | max. | 4 m3/m2 |
| Gebäudehöhe | max. | 10,5 m |
| Firsthöhe | max. | 6 m |
| Grenzabstand | min. | 3,5 m |
| Gebäudelänge | max. | 55 m |
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