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Art. 13 · Wohnzonen W2 / 35 % und W2 / 50 %

BZO Fischenthal · S. 8 · Original-PDF

1Es ist ein anrechenbares Untergeschoss gestattet. In der Wohnzone W2/35%, ausgenommen bei Einfamilienhäusern, und in der Wohnzone W3/50% darf dieses höchstens zur Hälfte für Arbeitszwecke genutzt werden, die Nutzung zu Wohnzwecken ist untersagt. Das anrechenbare Untergeschoss darf nicht mehr in Erscheinung treten als ein nichtanrechenbares Untergeschoss gemäss § 293 PBG.

2Nichtstörende Betriebe sind ohne anteilsmässige Beschränkung zulässig.

Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG2/40% WG3/50%

GI
Baumassenziffermax.4 m3/m2
Gebäudehöhemax.10,5 m
Firsthöhemax.6 m
Grenzabstandmin.3,5 m
Gebäudelängemax.55 m

Tabelle von S. 8 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.