← BZO Fischenthal · Inhaltsverzeichnis

Art. 10 · Grundmasse

BZO Fischenthal · S. 7 · Original-PDF

–kleiner Grundabstand 4,5m 5 m 6 m 4,5m 5 m

–grosser Grundabstand 9 m 9 m 10 m 8 m 9 m Gebäudelänge max. 28 m 32 m 40 m 32 m 40 m Gebäudetiefe (für Gebäudeteile mit Wohnungen) max. 13 m 13 m 13 m 13 m 13 m * Die Überbauungsziffer erhöht sich für besondere Gebäude gemäss PBG um 8%; für Gebäudeteile, die den gewachsenen Boden um max. 1 m überragen, um weitere 20%.

2Der grosse Grundabstand gilt für die am meisten gegen Süden oder Südwesten gerichtete Hauptwohnseite, der kleine Grundabstand für die übrigen Gebäudeseiten und für Gebäude ohne Wohnungen.

3Für Hauptbauten sind lediglich Schrägdächer mit einer Dachneigung von mindestens 20° alter Teilung zugelassen.

4Dachaufbauten sind nur in Form von Giebellukarnen und Schleppgauben zugelassen und dürfen insgesamt nicht breiter sein als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge.

5Dacheinschnitte dürfen in der gesamten Breite nicht mehr als einen Drittel der betreffenden Fassadenlänge messen.

6Die Glasfläche eines einzelnen Dachfensters darf höchstens 0,9 m² betragen.

7In den Wohnzonen mit Gestaltungsplanpflicht können im Rahmen der Sondernutzungsplanung auf grösseren zusammenhängenden Flächen auch andere Dach- und Dachaufbautenformen gestattet werden.

Mehrlängenzuschlag

1W2 / 25%W2 / 35%W3 / 50%WG2 / 40%WG3 / 50%
Ausnützungsziffermax.25%35%50%40%50%
Überbauungsziffermax.25%*30%*30%*35%*35%*
Vollgeschossemax.22323
Dachgeschossmax.11111
Gebäudehöhemax.7,5m7,5m10,5m7,8m10,8m
Firsthöhemax.6 m6 m6 m6 m6 m
Grenzabstände:min.
- kleiner Grundabstand4,5m5 m6 m4,5m5 m
- grosser Grundabstand9 m9 m10 m8 m9 m
Gebäudelängemax.28 m32 m40 m32 m40 m
Gebäudetiefe (für Gebäudeteile mit Wohnungen)max.13 m13 m13 m13 m13 m

Tabelle von S. 7 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.