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Art. 20 · Nutzungsplanung, Dürnten

BZO Dürnten · S. 20 · Original-PDF

20 Nutzungsplanung, Dürnten Bau- und Zonenordnung Veloabstellplätze 8.4.5 Veloabstellplätze: Für Mehrfamilienhäuser sind in der Nähe des Hauseinganges geschützte, genügend grosse, leicht zugängliche Abstellplätze für Kinderwagen, Velos, Elektro-Velos und Motorfahrräder (VP) zu erstellen. Es ist mindestens folgende Anzahl Velo-Abstellplätze (VP) zu erstellen:

–Für Wohnungen 1 VP pro Zimmer

–Für andere Nutzungen gelten die aktuellen Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) als Richtlinie für die Bemessung.

1Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern mit sechs oder mehr Wohnungen sind Kinderspiel-, Ruhe- und Gartenflächen vorzusehen. Ziffer 8.5 Kinderspiel-, Ruhe- und Gartenflächen

2Sie müssen min. 20 % der Geschossfläche, welche für Wohnzwecke genutzt wird, umfassen.

3Die Kinderspiel-, Ruhe- und Gartenflächen sind nach Möglichkeit an besonnter Lage und abseits vom Verkehr anzulegen. Ziffer 8.5b Flachdachbegrünung Flachdächer von Hauptgebäuden sind zu begrünen, sofern sie nicht als begehbare Terrasse oder für Solaranlagen genutzt werden. Davon ausgenommen sind An- und Kleinbauten. Ziffer 8.6 Abfallbeseitigung Bei Neu-, Um- und Ausbauten sind die baulichen Voraussetzungen für eine Trennung und Lagerung des Abfalls zu schaffen. Ziffer 8.7 Aussichtsschutz Bei den bezeichneten Aussichtspunkten darf der Ausblick weder durch Bauten noch durch Bepflanzungen wesentlich geschmälert werden. Ziffer 8.8 Naturgefahren Mit dem Bewilligungsgesuch ist nachzuweisen, welche Massnahmen zum Schutz vor allfälligen Naturgefahren ergriffen werden. SUTER • VON KÄNEL • WILD

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.