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Art. 19 · Veloabstellplätze

BZO Dürnten · S. 19 · Original-PDF

19 Nutzungsplanung, Dürnten Bau- und Zonenordnung 8.4.2 Gestaltung der Parkplätze Ziffer 8.4 Abstellplätze Fortsetzung Fahrzeugabstellplätze sind nach Möglichkeit mittels wasserdurchlässigem Belag (z. B. Kies, Verbundsteine oder Rasengittersteine etc.) anzulegen. Auf die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist, insbesondere in der Kernzone, Rücksicht zu nehmen. 8.4.3 Ersatzabgabe

1Kann ein Baupflichtiger die nach Ziffer 8.4.1 erforderlichen Fahrzeugabstellplätze auf dem Baugrundstück oder in nützlicher Entfernung davon nicht erstellen und ist auch keine Beteiligung an einer Gemeinschaftsanlage innert nützlicher Frist möglich, so hat er der Gemeinde eine Ersatzabgabe zu entrichten. Die Leistung der Ersatzabgabe ergibt keinen Anspruch auf dauernd und allein verfügbare Abstellplätze.

2Die Ersatzabgabe wird von der Baubehörde nach Massgabe von § 246 Abs. 3 PBG festgesetzt und erhoben. Sie ist vor Baubeginn zu entrichten. Wird die Höhe der Ersatzabgabe bestritten, so ist der festgesetzte Betrag vor Baubeginn durch eine ausreichende Kaution sicherzustellen.

3Kann der Abgabepflichtige die Pflichtparkplätze innert fünf Jahren ab rechtskräftiger Festsetzung der Ersatzabgabe in einer den massgebenden Bauvorschriften entsprechenden Art vollständig oder teilweise sichern, so kann er die Rückerstattung der seinerzeit geleisteten Ersatzabgabe im Verhältnis der ihm nun zur Verfügung stehenden Parkplätze verlangen. Der Anspruch auf Rückerstattung verwirkt zehn Jahre nach der rechtskräftigen Festsetzung der Ersatzabgabe. Ein Anspruch auf Verzinsung besteht nicht. 8.4.4 Parkraumplanung und Parkraumfonds:

1Dem Gemeinderat obliegt die Festsetzung und die Nachführung eines Parkraumplanes. Dieser Plan gibt Auskunft über die Lage und Grösse der bestehenden und der geplanten öffentlichen Parkierungsanlagen.

2Die Ersatzabgaben werden in den Parkraumfonds gelegt. Der Gemeinderat entscheidet über die konkrete Verwendung der Fondsmittel im Rahmen der ihm nach dem Planungs- und Baugesetz und der Gemeindeordnung zustehenden Kompetenzen gestützt auf den Parkraumplan. SUTER • VON KÄNEL • WILD

Restaurant, Café1 PP/40 Sitzplätze1 PP/6 Sitzplätze
Konferenzräume, Säli-1 PP/10 Sitzplätze
Hotel1 PP/7 Zimmer1 PP/2 Zimmer

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publikumsorientierte Dienstleistungs-Betriebe (3)1 PP/80 m2 mGF1 PP/100 m2 mGF
nicht publikumsorientierte Dienstleistungs-Betriebe, Gewerbe1 PP/80 m2 mGF1 PP/300 m2 mGF
Reine Verwaltungs- und Bürobetriebe1 PP/80 m2 mGF1 PP/500 m2 mGF
industrielle und ge- werbliche Fabrikation1 PP/150 m2 mGF1 PP/750 m2 mGF
Lagerflächen1 PP/300 m2 mGF-- (2)

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Einkauf Einkaufs–zentren inkl. Mall, Lager, Restaurants, Misch- nutzungen mit hohem Anteil Einkauf1 PP/250 m2 mGF1 PP/60 m2 mGF
Freizeit Kino- und Frei- zeitzentren, Mischnutz- ungen mit hohem Anteil Kino und Theater0.2 PP/Sitzplatz (5) oder 1 PP/200 m2 mGF0.2 PP/Sitzplatz (5) oder 1 PP/40 m2 mGF
Schulen, Altersheim, öffentliche Bauten, Sportanlagen etc.(4)(4)

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Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.