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Art. 8 · rassenhäuser (vgl. Skizze im Anhang)

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 7 · Original-PDF

dürfen maximal drei talseitig vollständig über dem massgebenden Terrain Terrassenhäuser liegende Geschosse aufweisen, die der Hangneigung nach je um mindes- (vgl. Skizze im Anhang) tens 3.00 m versetzt sind.

2Im Rahmen der zulässigen Höhenmasse darf zusätzlich mit oder ohne Vorsprung ein Sockelgeschoss ohne Hauptnutzflächen gemäss Anhang realisiert werden.

3An Stelle der talseitigen Fassadenhöhe gilt für Terrassenhäuser eine Gesamthöhe von 9.00 m.

4Die zonengemässe Überbauungsziffer 1 gemäss Art. 9 BZR erhöht sich für jedes berg- und talseitig versetzte Geschoss gemäss Abs. 1 um 20 % für Terrassenbauten mit einer talseitigen Gebäudebreite bis 10.00 m und um 30 % für Terrassenbauten mit einer talseitigen Gebäudebreite grösser als 10.00 m.

7 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement

1Für Bauten ohne die Sonderregelungen gemäss Abs. 2 bis 4 gilt die Über-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.