Art. 36 · Naturobjekte (Hecken, Feldgehölze, Uferbestockungen, Einzelbäume, Weiher) …
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 21 · Original-PDF
pflegen. Bei ihrem natürlichen Abgang sind sie durch die EigentümerNaturobjekte (Hecken, schaft zu ersetzen. Feldgehölze, Uferbesto-
2Die land- und forstwirtschaftliche Nutzung und Pflege gemäss der kantockungen, Einzelbäume, nalen Verordnung zum Schutz der Hecken, Feldgehölze und UferbestoWeiher) ckungen bzw. dem Wasserbaugesetz bleibt im Übrigen gewährleistet. (Anhang 3)
21 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement
3Hochbauten haben von den Naturobjekten (Stockgrenze) einen Abstand von mindestens 6 m einzuhalten. Für Terrainveränderungen und Anlagen muss der Abstand so gewählt werden, dass der Bestand der Naturobjekte nicht gefährdet wird.
4Wird ein überwiegendes Interesse an der Veränderung oder Beseitigung eines Naturobjektes nachgewiesen, kann die Gemeinde eine entsprechende Bewilligung mit der Auflage erteilen, dass in der unmittelbaren Umgebung gleichwertiger Ersatz geschaffen wird. 5. Sondernutzungspläne
1Gestaltungsplan-Pflichtgebiete sind im Zonenplan so bezeichnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.