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Art. 19 · Arbeitszone 3 (Ar-3)

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 15 · Original-PDF

dustrielle Bauten und Anlagen bestimmt, die eine gute Anbindung ans Arbeitszone 3 (Ar-3) Strassen- und Eisenbahnnetz benötigen. Die Überbauung erfolgt aufgrund genehmigter Gestaltungspläne.

2Verkaufsflächen sind nicht zulässig, ausser sie stehen im direkten Zusammenhang mit einem in der Zone ansässigen Produktionsbetrieb.

3Im Baubewilligungsverfahren ist aufzuzeigen, wie

a)die Lage im Industriegebiet von regionaler Bedeutung,

b)die Eingliederung der Bauten und Anlagen in die Landschaft,

c)die Anliegen des Gewässerschutzes (z.B. Zurückhalten oder Versickernlassen von nicht verschmutztem Abwasser),

d)eine gute Durchgrünung des Areals unter Mitberücksichtigung ökologischer Aspekte,

e)einen zusammenhängenden Grünbereich von der Schweini bis zur Wigger und

f)eine haushälterische Nutzung des Areals sichergestellt werden kann resp. berücksichtigt wird.

4Es gilt zusätzlich folgendes: Ar-3

a)Talseitige Fassadenhöhe 1 - Talseitige Fassadenhöhe 2 -

b)Gesamthöhe 1 Gde f)

Gesamthöhe 2 -
c) Grenzabstand 1 10.00 m
Grenzabstand 2 -

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 15) verbindlich lesbar.

d)Überbauungsziffer 1 Gde f) Überbauungsziffer 2 Gde f) Überbauungsziffer 3 Überbauungsziffer 4

e)Lärm-Empfindlichkeitsstufe (gemäss LSV) IV

f)Die Gemeinde legt die zulässigen Höhen und Überbauungsziffern im Einzelfall unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen fest. Zur Wahrung der haushälterischen Bodennutzung kann sie eine minimale Überbauungsziffer festlegen.

15 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement

1Die Sonderbauzone Rismüli umfasst die Areale der bestehenden Gewer-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.