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Art. 13 · Zentrumszone (Z), Dorfkernzonen (Dk-A, Dk-B, Dk-C, Dk-D, Dk-E)

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 9 · Original-PDF

massvollen baulichen Entwicklung der heutigen Dorfkerne von DagmerZentrumszone (Z), sellen, Uffikon und Buchs und der besonders guten Eingliederung von Dorfkernzonen Neu- und Umbauten ins Ortsbild sowie in den Strassenraum. Bestehende (Dk-A, Dk-B, Dk-C, DkBauten und Freiräume, die das Ortsbild prägen, sind nach Möglichkeit zu D, Dk-E) erhalten.

2Zulässig sind Wohnungen, Geschäfts- und Gewerbebetriebe, öffentliche Bauten sowie auf die örtlichen Bedürfnisse ausgerichtete Ladenbetriebe. In der Dorfkernzone D (Dk-D) sind auch Landwirtschaftsbetriebe zulässig.

9 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement

3Es gilt zusätzlich folgendes: Z Dk-A Dk-B Dk-C Dk-D Dk-E Dagmersellen Dagmersellen Uffikon Uffikon Buchs Dagmersellen

a)Talseitige Fassadenhöhe 1 g) 13.50 m 13.50 m - - - 10.50 m Talseitige Fassadenhöhe 2g) 15.00 m 15.00 m - - - 12.00 m

b)Gesamthöhe 1 g) 13.50 m 13.50 m - - - 10.50 m Gesamthöhe 2 g) 15.00 m 15.00 m 15.00 m 15.00 m 12.00 m 12.00 m

c)Grenzabstand 1 und 2 Abs. 6 5.00 m 5.00 m 5.00 m 4.00 m 4.00 m

d)Überbauungsziffer 1 (ÜZ-1)f) Gde h) 0.34 0.28 Gde h) Gde h) Gde h)

Überbauungsziffer 2 (ÜZ-2) - -
Überbauungsziffer 3 (ÜZ-3)
f) 0.36 0.30
Überbauungsziffer 4 (ÜZ-4)
f) 0.08 0.08
e) Lärm-Empfindlichkeitsstufe III III III III III III

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 9) verbindlich lesbar.

f)Die Gemeinde kann bei qualifizierten Verfahren gemäss Art. 5 BZR höhere Überbauungsziffern zulassen. Die Realisierung von Gewächshäusern und betriebsbedingten Lager- und Infrastrukturräumen für den Gartenbau auf der Parzelle Nr. 192 wird durch eine entsprechende Erhöhung der Überbauungsziffer 1 ausgeglichen.*

g)In der Zentrumszone und in der Dorfkernzone E kann die Gemeinde bei besonders guter Gestaltung und Eingliederung ins Ortsbild bis zu 3.00 m grössere Höhen gewähren. In der Zentrumszone dürfen nicht mehr als 5, in der Dorfkernzone E nicht mehr als 4, oberirdisch sichtbare Geschosse erstellt werden. Dies gilt auch für Gestaltungs- und Bebauungspläne.

h)Die Gemeinde legt die zulässige Überbauungsziffer im Einzelfall unter Berücksichtigung der privaten und öffentlichen Interessen fest.

4Für Grundstücke mit einer Fläche von weniger als 400 m2 kann die Gemeinde Abweichungen von der unter Abs. 3 lit. d) definierten Überbauungsziffer bewilligen, sofern eine qualitative Eingliederung gemäss Art. 2 BZR dies erfordert.

5In den Dorfkernzonen Dk-A, Dk-B, Dk-C. Dk-D und Dk-E besteht kein Anspruch auf die Anwendung der maximalen Höhen und Überbauungsziffern. Die Gemeinde kann diese einschränken, wenn es die Eingliederung ins Ortsbild erfordert.

6In der Zentrumszone gelten gemäss § 122 Abs. 2 PBG folgende Grenzabstände:

–Für Bauten mit bewilligter Gesamthöhe bis 11.0 m: 4.0 m

–Für Bauten mit bewilligter Gesamthöhe über 11.0 m: 5.0 m Diese Grenzabstände können nur unter Wahrung der Gesichtspunkte der Gesundheit, des Feuerschutzes und des Schutzes des Orts- und Landschaftsbildes gewährt werden.

7Entlang den Kantonsstrassen sind in der Zentrumszone im Erdgeschoss bei Neubauten und neubauähnlichen Umbauten keine auf die

10 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement Kantonsstrasse orientierten Wohnungen gestattet. Die Hauptfassade und die Nutzung im Erdgeschoss müssen funktional und optisch auf den Strassenraum ausgerichtet sein.

8In der Zentrumszone sind bauliche Massnahmen wie Einfriedungen oder Mauern zur Abgrenzung von privaten Vorzonen nicht gestattet.

9In den Dorfkernzone B und C (Dk-B, Dk-C) in Uffikon sowie in der Dorfkernzone D (Dk-D) in Buchs sind bei Hauptbauten nur beidseitig nach aussen geneigte Schrägdächer erlaubt.

10In der Dorfkernzone D (Dk-D) sind bei der Anordnung der Gebäude und der Aussenraumgestaltung die vielfältig vorhandenen Sichtbezüge von der Dorfstrasse in die Landschaft zu erhalten.

11In dem im Zonenplan mit «Ergänzenden Bestimmung gemäss BZR» bezeichneten Gebiet in der Dorfkernzone D ist keine Wohnnutzung zulässig.

12In der Dorfkernzone E (Dk-E) ist die im kantonalen Bauinventar inventarisierte Baugruppe zu erhalten. Entlang der nördlichen Seite der Bahnhofstrasse haben Neubauten oder neubauähnliche Umbauten in der ersten Bautiefe sich in die bestehende Struktur der strassenbegleitenden Bauten einzugliedern.

1In den Wohnzonen sind Bauten, Anlagen und Nutzungen zum Wohnen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.