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Art. 1 · Zuständigkeit

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 4 · Original-PDF

Bau- und Zonenreglement und Bebauungsplänen. Zuständigkeit

2Bei den in diesem Reglement mit Gemeinde bezeichneten Stellen ist der Gemeinderat zuständig, soweit er die Kompetenz nicht an andere Stellen delegiert hat.

3Der Vollzug des Bau- und Zonenreglements obliegt der Gemeinde.

4Die Gemeinde kann im Zusammenhang mit Baugesuchen Modelle oder weitere Detailpläne verlangen, wenn das für die Prüfung wichtiger Fragen nötig ist. Teil B Planungsvorschriften I. Allgemeine Bestimmungen

1Bauten und Anlagen sind qualitätsvoll zu entwickeln und zu gestalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.