Art. 2 · Bauen mit Qualität
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Dagmersellen vom 17. Februar 2022, Ausgabe vom 5. Oktober 2023 · S. 4 · Original-PDF
2Dazu sind in angemessener Weise – insbesondere folgende Aspekte – situationsgerecht zu berücksichtigen:
–Benutzergerechte Ausgestaltung der Bauten und Anlagen
–prägende Elemente und Merkmale des Strassen-, Orts- und Landschaftsbildes und Eigenheiten des Quartiers,
–Standort, Stellung, Form, Proportionen und Dimensionen der Bauten und Anlagen,
–Gestaltung benachbarter Bauten und Anlagen,
–Gestaltung, Materialwahl und Farbgebung von Fassaden, Dächern und Reklamen,
–Anzahl und Platzierung von Reklamen und Werbung
–Gestaltung der Aussenräume, insbesondere der Vorgärten und der Begrenzungen gegen den öffentlichen Raum,
–Umgebungsgestaltung, insbesondere bezüglich Durchgrünung, Erschliessungsanlagen und Parkierung, Terrainveränderungen, Stützmauern und Böschungen,
4 Gemeinde Dagmersellen, Bau- und Zonenreglement
–nutzergerechte Spiel- und Freizeitanlagen,
–Sicherheit im öffentlichen und privaten Raum,
–siedlungsbezogene Gestaltung der Ortsdurchfahrten,
–Reduktion der Trennwirkung durch Strassen,
–Beleuchtung.
3Wo dies die städtebauliche und landschaftliche Eingliederung erfordert, kann die Gemeinde einzeln oder in Kombination
a)einen Gestaltungsplan über einen von ihr festgelegten Perimeter sowie
b)ein qualifiziertes Verfahren gemäss Art. 5 BZR verlangen
4Für die Beurteilung, ob eine Baute oder Anlage quartier- oder ortsbildprägende Wirkung hat, sind insbesondere deren Volumetrie, Stellung, architektonische Gestaltung, Materialisierung und Farbgebung zu berücksichtigen.
5In Erweiterung zu PBG § 154a sind für Gebäude mit drei und mehr Wohnungen qualitativ hochstehende, der Wohn- und Aufenthaltsqualität dienende Aussengeschoss- und Umgebungsflächen zu erstellen.
1Die Gemeinde setzt für die Beratung und Beurteilung von Gestaltungsfra-
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.