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Art. 32bis · Flachdachbegrünung

BZO Bäretswil · S. 13 · Original-PDF

Flachdächer von Hauptgebäuden sind ökologisch wertvoll und extensiv zu begrünen, sofern sie nicht als begehbare Terrasse oder für Solaranlagen genutzt werden. Davon ausgenommen sind An- und Kleinbauten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.