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Art. 30 · Spezifische Anforderungen

BZO Bäretswil · S. 12 · Original-PDF

Für das Gestaltungsplanpflichtgebiet Bärenplatz gelten folgende zusätzliche Anforderungen: • Attraktive Zentrumsüberbauung, welche sich besonders gut in die Ortsbildstruktur eingliedert und die räumliche Fassung des Bärenplatzes unterstützt • In den Erdgeschossen sind vorwiegend publikumsorientierte Nutzungen anzuordnen • Verkehrssichere und rationelle Erschliessung sowie benutzerfreundliche Parkierungsanlagen • Das Gestaltungsplanpflichtgebiet, darf maximal in zwei Teilgestaltungspläne, nämlich südlich und nördlich der Bahnhofstrasse aufgeteilt werden.

Weitere Bestimmungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.