← BZO Bäretswil · Inhaltsverzeichnis
Art. 29 · Allgemeine Anforderungen
BZO Bäretswil · S. 12 · Original-PDF
In Gestaltungsplanpflichtgebieten sind folgende Grundsätze einzuhalten: • Die Anforderungen an Arealüberbauungen gemäss § 71 PBG sind einzuhalten. Die Erleichterungen und Baumassenzuschläge für Arealüberbauungen können konsumiert werden • Erhöhte bauliche Dichte soweit diese nicht den Anliegen des Ortsbildes entgegensteht • Gute Durchlässigkeit für Fussgänger • Fortschrittliche Energielösung und eine nachhaltige Bauweise • Aufenthaltsfreundliche gestaltete Aussenräume
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.