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Art. 29 · Allgemeine Anforderungen

BZO Bäretswil · S. 12 · Original-PDF

In Gestaltungsplanpflichtgebieten sind folgende Grundsätze einzuhalten: • Die Anforderungen an Arealüberbauungen gemäss § 71 PBG sind einzuhalten. Die Erleichterungen und Baumassenzuschläge für Arealüberbauungen können konsumiert werden • Erhöhte bauliche Dichte soweit diese nicht den Anliegen des Ortsbildes entgegensteht • Gute Durchlässigkeit für Fussgänger • Fortschrittliche Energielösung und eine nachhaltige Bauweise • Aufenthaltsfreundliche gestaltete Aussenräume

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.