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Art. 28 · Besondere Vorschriften

BZO Bäretswil · S. 12 · Original-PDF

1Die Ausnützungsziffern erhöhen sich um einen Zehntel.

2Die maximalen Gebäudelängen erhöhen sich wie folgt: Zonen K1A, K1B, K2B und W2/35 bis 35 m Zonen K3B, W2/45 und WG2 bis 40 m Zonen W3/55 und WG3 bis 48 m Zone G bis 80 m

3Gegenüber Grundstücken ausserhalb der Arealüberbauung sind die zonengemässen Grenzabstände einzuhalten.

4Die Vollgeschosszahlen dürfen in den Zonen K1A, K1B, K2B, K3B, W2/35, W3/55 und WG3 nicht und in den Zonen W2/45 und WG2 um ein Geschoss erhöht werden. Für das zusätzliche Vollgeschoss gilt eine zusätzliche Fassadenhöhe von 3.0 m.

Gestaltungsplanpflicht

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.