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Art. 20 · Wohnzonen W2/45 und W3/55
BZO Bäretswil · S. 10 · Original-PDF
1In den Wohnzonen W2/45 und W3/55 ist die geschlossene Überbauung bis zur maximalen Gesamtlänge von 36 m in der Zone W2/45 bzw. 40 m in der Zone W3/55 gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
2Es sind nicht störende Betriebe zulässig, soweit die beanspruchte Gesamtfläche das Ausmass von maximal einem Vollgeschoss pro Gebäude nicht überschreitet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.