Art. 15 · Neubauten
BZO Bäretswil · S. 8 · Original-PDF
1Für Neubauten gelten folgende Grundmasse:
K1B und K2B Bäretswil K1B und K2B K3B Bäretswil K1A Adetswil Bäretswil Vollgeschosse bei Schrägdach max. 3* max. 3* max. 2** Vollgeschosse bei Flachdach - max. 4 - Dachgeschosse bei Schrägdach max. 2* max. 2* max. 2* Attikageschosse bei Flachdach - max. 0 - Gesamtlänge max. 32 m max. 35 m max. 28 m Fassadenhöhe bei Schrägdach max. 8.1 m max. 8.1 m max. 7.5 m Fassadenhöhe bei Flachdach - max. 13.5 m - Ausnützungsziffer max. 80% max. 80% *** max. 60% Grundabstände min. 3.5 m min. 3.5 m min. 3.5 m
* Ein drittes Vollgeschoss darf nur entweder als anrechenbares Untergeschoss oder unter Wegfall eines Dachgeschosses erstellt werden. Für 3-geschossige Neubauten gilt eine Fassadenhöhe von max. 10.5 m. ** Ein anrechenbares Untergeschoss ist zulässig, sofern auf ein Dachgeschoss verzichtet wird. *** Für Flachdachbauten mit 4 Vollgeschossen gilt eine Ausnützungsziffer von 100 %.
2Die kantonale Abstandsverschärfung gegenüber Gebäuden mit brennbaren Aussenwänden findet keine Anwendung.
3Das Untergeschoss kann als Sockelgeschoss ausgebildet werden.
4Die geschlossene Überbauung (Grenzbau) ist im Rahmen der Bautiefe von 14 m bis zur max. zulässigen Gesamtlänge gestattet, sofern an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird.
5Proportionen und Stellung der Bauten sind der dörflichen Überbauung anzupassen. Durch angemessene Variation der Hauptfirstrichtung der Bauten ist eine monotone Gesamtwirkung zu vermeiden.
6In der Kernzone sind Wohnungen, öffentliche Bauten und Anlagen sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig.
7Ausser bei öffentlichen Bauten sind bei Neubauten und wesentlichen Umbauten mindestens eine Vollgeschossfläche für Wohnzwecke zu verwenden.
8Entlang der Bahnhofstrasse dürfen in der Kernzone K3B die zur Strasse orientierten Erdgeschosse bis auf eine Raumtiefe von 8 m, gemessen ab der Fassade, nur für gewerbliche Zwecke genutzt werden. Seite 8 von 15 Bau- und Zonenordnung (BZO) 700.1 B. Wohnzonen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.