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Art. 8 · Umgebung

BZO Ottenbach · S. 7 · Original-PDF

1. Die herkömmliche Umgebungsgestaltung ist zu erhalten und bei Sanierung oder Neubauten möglichst weitgehend zu übernehmen. 2. Am gewachsenen Terrain sind möglichst wenig Veränderungen vorzunehmen. 3. Garagen und Abstellplätze sind möglichst unauffällig in die Umgebung einzupassen. 4. Die Versiegelung von Aussenflächen ist auf das Notwendigste zu reduzieren. 2.2 Wohnzonen W2a/W2b = Zweigeschossige Wohnzonen W3 = Dreigeschossige Wohnzone WG2 = Zweigeschossige Wohnzone mit Gewerbe

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.