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Art. 31 · Gebiet Weihermatt
BZO Ottenbach · S. 11 · Original-PDF
Der Gestaltungsplanperimeter grenzt direkt an den Geltungsbereich der kantonalen Schutzverordnung Reusstal. Mit dem Plan und den Bestimmungen ist ein sorgfältig Seite 9 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Ottenbach gestalteter und durch Bepflanzung gestaffelter Siedlungsrand bzw. Übergang von den gewerblichen Bauten und Anlagen zur offenen Landschaft zu gewährleisten. 6. Schlussbestimmung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.