Art. 30 · Gebiet Fuessmättli/Geerenstrasse
BZO Ottenbach · S. 11 · Original-PDF
Für das Gebiet Fuessmättli/Geerenstrasse ist ein Gestaltungsplan gemäss §§ 83 ff. PBG aufzustellen, der folgende raumplanerische Anliegen sicherzustellen hat:
a)qualitativ hochstehende Überbauung;
b)langsame und kontinuierliche Überbauung in zweckmässigen Etappen; c) Neubauten dem MINERGIE-Standard entsprechen;
d)Strassenerschliessung, die für quartierfremden Verkehr unattraktiv ist und als Aufenthaltsfläche dienen kann;
e)Parkierung, die überwiegend in zentralen Einrichtungen konzentriert ist; f) attraktive Wegverbindungen Richtung Schule und Zentrum;
g)durchmischte Überbauung mit Gewerberaum, Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Mehrfamilienhäusern, die einen angemessenen Anteil an behindertengerechten und Familienwohnungen aufweist, deren Dichte in Richtung Zentrum zunimmt und im Bereich Geerenstrasse eine lockere Bebauung für gehobenen Wohnraum vorsieht;
h)Anordnung der Baukörper, dass sowohl private Aussenräume als auch gemeinsam nutzbare Flächen entstehen; i) Strukturierung der Siedlung mit Bäumen und Hecken unter Berücksichtigung der ökologischen Vernetzung; j) gute Einordnung der Bebauung in die empfindliche Hanglage und Gestaltung des Siedlungsrandes.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.