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Art. 3 · Allgemeines

BZO Ottenbach · S. 5 · Original-PDF

1. In der Kernzone ist die besondere Eigenart des bestehenden Orts- und Strassenbildes zu erhalten. 2. Der Abbruch von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie von baulichen Bestandteilen der Umgebungsgestaltung bedarf einer Bewilligung. Durch den Abbruch darf kein Zustand entstehen, der das Ortsbild beeinträchtigt. Seite 3 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Ottenbach 3. Es ist mässig störendes Gewerbe zugelassen. 4. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 5. Die geschlossene Bauweise ist gestattet.

ZoneAbkür- zungFarbe im ZonenplanEmpfindlich- keitsstufe LSV
KernzoneKbraunIII
zweigeschossige Wohnzone, aW2ahellorangeII
zweigeschossige Wohnzone, bW2bdunkelorangeII
dreigeschossige WohnzoneW3hellrotII
zweigeschossige Wohnzone mit GewerbeWG2dunkelorange/ hellblauIII
GewerbezoneGhellblauIII
Zone für öffentliche BautenOegrauII
Gebiet mit Pflicht zum GestaltungsplanGPerimeter weiss punktiertIII
FreihaltezoneFmittelgrün-
ReservezoneRweiss-

Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.