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Art. 2 · Pläne

BZO Ottenbach · S. 5 · Original-PDF

1. Für die Abgrenzung der Zonen sind der Zonenplan im Massstab 1:5000 sowie die Daten der Amtlichen Vermessung massgebend. 2. Der rechtsgültige Zonenplan liegt in der Gemeindekanzlei auf. Der mit der Bauordnung abgegebene Plan ist nicht rechtsverbindlich. 3. Für die Waldabstandslinien gelten die entsprechenden Waldabstandslinienpläne sowie die Daten der Amtlichen Vermessung. 2. Bauzonen 2.1 Kernzone

ZoneAbkür- zungFarbe im ZonenplanEmpfindlich- keitsstufe LSV
KernzoneKbraunIII
zweigeschossige Wohnzone, aW2ahellorangeII
zweigeschossige Wohnzone, bW2bdunkelorangeII
dreigeschossige WohnzoneW3hellrotII
zweigeschossige Wohnzone mit GewerbeWG2dunkelorange/ hellblauIII
GewerbezoneGhellblauIII
Zone für öffentliche BautenOegrauII
Gebiet mit Pflicht zum GestaltungsplanGPerimeter weiss punktiertIII
FreihaltezoneFmittelgrün-
ReservezoneRweiss-

Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.