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Art. 14 · Wohnzone mit Gewerbe
BZO Ottenbach · S. 8 · Original-PDF
1. Es sind mässig störende Betriebe erlaubt. 2. Für reine Gewerbebauten ist kein Mehrlängenzuschlag einzuhalten. 3. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. Seite 6 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Ottenbach 2.3 Gewerbezone Art. 14 Bäume aller Art: 4m
Sträucher und Hecken: mind. 50 cm
Bäume aller Art: 4m Seite 12 Bau- und Zonenordnung der Gemeinde Ottenbach Auszug aus dem Einführungsgesetz zum ZGB
C. Pflanzen gegenüber privaten Grundstücken
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.