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Art. 60 · Schutzzonen

BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 7 · Original-PDF

§§ 61-64 Ortsplanungsverfahren a Allgemeine Bestimmungen

1Das Gemeindegebiet wird verschiedenen Nutzungszonen zugeteilt, denen nach Art. 43 der Lärmschutzverordnung entsprechende Empfindlichkeitsstufen zugeordnet sind:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.