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Art. 39 · Fruchtfolgeflächen in Bauzonen
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 29 · Original-PDF
25 Gemeinde Oberkirch I Bau- und Zonenreglement 2010 I 17. August 2022
1Aufschüttungen mit unverschmutztem Material bedürfen in jedem Fall einer Baubewilligung des Gemeinderates, auch wenn dies nicht in den Anwendungsbereich der Bestimmungen des Umweltschutzrechtes über Abfälle und Deponien fallen. Ausserhalb der Bauzonen beurteilt sich deren Zulässigkeit zudem nach den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften.7
2Aufschüttungen sind gestattet, insbesondere wenn:
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.