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Art. 26 · Ausfahrten
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 25 · Original-PDF
- auf den ersten 5 m ab Trottoir- bzw. Strassenrand (bei fehlendem Trottoir): max. 5 % Gefälle; - übrige Ausfahrten: max. 12 % Gefälle.
1Bei Neubauten, Nutzungsänderungen und grösseren Umbauten hat der Bauherr auf privatem Grund ausreichende Ein- und Abstellflächen (für Autos, Mopeds, Velos usw.) zu schaffen.
2Die Verpflichtung zur Erstellung von Abstellflächen besteht nur, wenn durch Bauten und Anlagen oder Teile davon Verkehr verursacht oder vermehrt wird.
3Verlangt werden (aufgerundet):
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.