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Art. 207 · Einsprache- und Beschwerdebefugnis
BZO Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Oberkirch · S. 34 · Original-PDF
Gegen alle in Anwendung dieses Reglementes gefassten Entscheide des Gemeinderates kann innert 20 Tagen ab Zustellung beim Verwaltungsgericht Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht werden, soweit das Planungs- und Baugesetz oder andere Erlasse nichts anderes vorsehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.