Art. 7 · Kernzone A und B
BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 9 · Original-PDF
1Die Kernzonen dienen der Erweiterung der Ortskerne und der Förderung von Zentrumsnutzungen und Zentrumsaktivitäten sowie einer guten gestalterischen Einordnung der Neubauten ins Ortsbild. Kernzone A und B * Lärmvorbelastete Zonen gemäss Zonenplan: ES III
5 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011
2Gestattet sind Wohnungen, nicht oder nur mässig störende kleinere und mittlere Gewerbebetriebe sowie Dienstleistungsbetriebe (wie Büros, Ateliers, Läden, Handwerksbetriebe, Praxen, Gaststätten, Hotels) und öffentliche Bauten.
3Grundmasse: Ke-A Ke-B Ausnützungsziffer: höchstens 0.80 1.00 - 1.20 davon für Wohnen: höchstens 0.55 0.83 Vollgeschosse: höchstens 4* / ** 7
Bebauungen mit weniger als einer AZ von 0.40 sowie der Bau alleinstehender Einfamilienhäuser sind nicht gestattet.
* Das 4. Vollgeschoss in der Zone Ke-A ist als voll ausgebautes Dachgeschoss gemäss den Bestimmungen von Art. 44 Abs. 2a BZR zu gestalten.
** In der südlichsten Bautiefe der Zone Ke-A auf Parzelle Nr. 542 (Maiengrüenistrasse) dürfen max. 2 Vollgeschosse plus Attika erstellt werden, im übrigen Bereich 3 Vollgeschosse plus Attika.
4Die Kernzone B dient der Realisierung eines Dienstleistungszentrums von regionaler Bedeutung (Entwicklungsschwerpunkt gemäss regionalem Richtplan). Bebauung, Gestaltung, Verteilung der Nutzungen, Begrünung, Erschliessung und Fussgängerbereiche sind in einem Gesamtkonzept festzulegen, das in einem wettbewerbsähnlichen Verfahren unter Einbezug der Gemeinde zu erarbeiten ist. Die Ausnützungsziffer beträgt höchstens 1.20; davon höchstens 0.83 für Wohnen. Verkaufsflächen für Waren des täglichen Bedarfs über 1000 m² Nettoladenfläche sowie grössere, verkehrsintensive Fachmärkte sind nicht zulässig. Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung ist das Vorliegen eines Gestaltungs- oder Bebauungsplanes, der sich auf das Ergebnis des Wettbewerbs abstützt. Die Anforderungen gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) bezüglich der Umfahrungsstrasse und der Bahnlinie sind einzuhalten und im Sondernutzungsplan festzulegen. Spezielle Bestimmungen zur Kernzone B Ke-B
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.