Art. 60 · Gebühren
BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 37 · Original-PDF
1Der Gemeinderat erhebt von den Gesuchstellern für die Prüfung der Baugesuche und deren Beurteilung eine Gebühr, die aufgrund der mutmasslichen Baukosten abgestuft wie folgt berechnet wird:
von den ersten Fr. 2'000'000.-- 2.00 ‰ ab Fr. 2'000'001.-- 0.50 ‰
in allen Fällen aber mindestens Fr. 200.--
zuzüglich der Kosten für die Baukontrolle, die Geometernachführung, die Feuerschutz- und die technischen Prüfungen (Wärmedämmung, Lärmschutz usw.). Gebühren
33 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011
2Bei ausserordentlichem Aufwand erhöht sich die nach Abs. 1 berechnete Gebühr entsprechend dem zusätzlichen Zeitaufwand.
3Für die Prüfung von Gestaltungsplänen usw. erhebt die Geschäftsleitung der Gemeinde Neuenkirch eine Gebühr, die sich nach Zeitaufwand berechnet.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.