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Art. 47 · Bodenschutz beim Verlust von Fruchtfolgeflächen

BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 32 · Original-PDF

Fruchtfolgeflächen, die in neu eingezonten Arealen bei der Bebauung verloren gehen, sind im Zonenplan bezeichnet. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist aufzuzeigen, dass der Ober- und Unterboden aufgrund einer bodenkundlichen Abklärung fachgerecht ausgehoben und wieder verwendet wird. Bodenschutz beim Verlust von Fruchtfolgeflächen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.