Art. 43 · Niveau Erdgeschoss
BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 29 · Original-PDF
1Werden die zonengemässen Vollgeschosse erreicht, darf das Untergeschoss ohne Gestaltungsplan Niveau Erdgeschoss - in ebenem Gelände allseitig - in geneigtem Gelände bergseits höchstens 1.20 m über das gewachsene Terrain herausragen (Abgrabungen im Rahmen von § 138 Abs. 1 PBG bis OK Bodenplatte des Untergeschosses sind zulässig).
2Talseits darf das Untergeschoss in geneigtem Gelände aber höchstens 2.70 m aus dem gewachsenen Terrain ragen.
25 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011 V. Schutz des Orts- und Landschaftsbildes Hinweis auf PBG § 140 Eingliederung, Begrünung § 141 Gebäude- und Grundstückunterhalt § 142 Schutz bedeutender Gebäude und historischer Ortskerne § 143 Antennen und vergleichbare Anlagen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.