Art. 4 · AZ-Berechnungsfaktor; Anrechenbarkeit von Energiewärmespeichern
BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 7 · Original-PDF
1Der Berechnungsfaktor zur Ausnützungsziffer gemäss § 9 Abs. 2 PBV beträgt 1.0.
2Bei der Berechnung der anrechenbaren Geschossfläche (aGF) für Energiewärmespeicher, die über mehr als ein Geschoss reichen, wird die Grundfläche des Speichers nur einmal angerechnet. AZ-Berechnungsfaktor; Anrechenbarkeit von Energiewärmespeichern 3. Baulinien Hinweis auf PBG § 30 Zweck und Wirkung § 31 Verfahren § 32 Ausnahmen für öffentliche Einrichtungen 4. Kantonaler Nutzungsplan Hinweis auf PBG § 33a Zweck, Voraussetzungen § 33b Verfahren
3 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011 5. Zonenplan, Bau- und Zonenreglement Hinweis auf PBG § 34 Regelungspflicht der Gemeinden § 35 Zonenplan § 36 Bau- und Zonenreglement § 37 Ausnahmen § 38 Bauzonen für verdichtete Bauweise § 40 Kommunaler Erschliessungsrichtplan § 41 Erschliessung durch Private, Bevorschussung § 42 Erschliessung durch die Gemeinde § 43 Etappierung der Bauzonen § 44-51 Bauzonen § 54-58 Nichtbauzonen § 60 Schutzzonen § 61-64 Ortsplanungsverfahren
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