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Art. 33 · Gefahrenzone Wassergefahren Gefahrenstufe 2 und 3 G-Wa-2 / G-Wa-3

BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 23 · Original-PDF

1Die Gefahrenzone Wassergefahren Gefahrenstufe 2 und 3 dient dem Schutz von Sachwerten in durch Überschwemmungen, Übersarungen und Erosion mittel gefährdetem Gebiet (Gefährdung durch Seehochstand oder Wildbach). Gefahrenzone Wassergefahren Gefahrenstufe 2 und 3 G-Wa-2 / G-Wa-3

2Die Erstellung von Bauten ist mit Auflagen zulässig.

3Über Einwirkhöhen und notwendige bauliche Massnahmen wird auf die Gefahren- resp. Intensitätskarte verwiesen, die beim Bauamt aufliegt.

19 Gemeinde Neuenkirch Bau- und Zonenreglement 2011 6. Bebauungsplan Hinweis auf PBG § 65 Zweck § 66 Form und allgemeiner Inhalt § 67 Besonderer Inhalt § 68 Verhältnis zu Zonenplan sowie Bau- und

Zonenreglement § 69 Planungsverfahren § 70 Rechtswirkung § 71 Kosten

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.