Art. 24 · Erweiterter Ortsbildschutz
BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 20 · Original-PDF
1Der erweiterte Ortsbildschutz ist einer Bauzone überlagert.
2Innerhalb des erweiterten Ortsbildschutzes haben sich Neubauten, bauliche Veränderungen und die Umgebungsgestaltung ans gewachsene Strassen- und Ortsbild anzupassen. Insbesondere bezüglich Stellung des Gebäudes, Volumen, äusserer Erscheinung, Dachgestaltung und der Gestaltung des Freiraumes zwischen Strasse und Gebäude haben sich Neubauten in das vorherrschende Siedlungsbild einzuordnen. Eine neuzeitliche Architekturgestaltung ist erwünscht. Erweiterter Ortsbildschutz
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.