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Art. 22a · Freihaltezone Gewässerraum FG

BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 18 · Original-PDF

In der Freihaltezone Gewässerraum richtet sich die zulässige Nutzung nach Art. 41c der Gewässerschutzverordnung des Bundes. Freihaltezone Gewässerraum FG

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.