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Art. 14 · Bepflanzung in den Arbeitszonen

BZO Bau- und Zonenreglement Neuenkirch · S. 13 · Original-PDF

1In den Arbeitszonen, insbesondere an den Parzellenrändern, bei Lagerplätzen und entlang von Strassen, sind Bepflanzungen mit Hochstämmen und/oder Hecken standortgerechter Arten anzulegen.

2Mit dem Baugesuch ist ein Bepflanzungsplan einzureichen, der von der Geschäftsleitung der Gemeinde Neuenkirch zu bewilligen ist.

3Die Geschäftsleitung der Gemeinde Neuenkirch kann für Plätze versiegelte Beläge untersagen.

4Die periodische Pflege wie Rückschnitt, Ersatzpflanzungen usw. ist durch den Eigentümer auf eigene Kosten durchzuführen. Nötigenfalls kann sie die Geschäftsleitung der Gemeinde Neuenkirch auf Kosten des Eigentümers veranlassen. Bepflanzung in den Arbeitszonen

(Seestrasse, Bahnhoftstr. West)(allgemein)(Eichenstr.)(Industriestr.)
Fassadenhöhe höchstens*8.00 m10.50 m13.50 m15.80 m
Firsthöhe höchstens8.00 m13.20 m16.20 m18.50 m

Tabelle von S. 13 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.