Art. 5 · Wohnzonen
BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 9 · Original-PDF
(§ 45 PBG)
1In den Wohnzonen sind Bauten, Anlagen und Nutzungen zum Wohnen und für nicht störende Dienstleistungs- und Gewerbebetriebe zulässig, sofern sich diese baulich und mit ihren Auswirkungen in die Wohnumgebung einfügen. Massgebend sind dabei die durch den Charakter und die Qualität des Wohnquartiers bestimmten örtlichen Verhältnisse. Nutzungen des Sexgewerbes sind nicht zulässig.
3Partielle Fassadenerhebungen, deren Breite insgesamt nicht mehr als 2/5 des jeweiligen Fassadenabschnitts beträgt, werden nicht an die Fassadenhöhe angerechnet.
4Die Fassadenhöhe gilt für die Fassaden bzw. Fassadenteile, bei denen das oberste Geschoss gemäss Art. 29 zurückversetzt ist.
5Als Hanglage gilt eine Neigung des massgebenden Terrains, welche in der innerhalb der Fassadenlinie gemessen Falllinie wenigstens 9% beträgt. Der Hangzuschlag gilt für alle Fassaden ausser der bergseitigen.
6Ausgenommen Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4.5 m, welche nur Nebennutzflächen aufweisen.
7Bei Gebäuden mit Schrägdach (ab 15% Dachneigung) ist die minimale Fassadenhöhe auf den Traufseiten einzuhalten. Bei Gebäuden mit Flachdach (bis 15% Dachneigung) auf allen Gebäudeseiten.
8Im Rahmen von Gestaltungsplänen oder bei überwiegenden planerischen Interessen (z.B. für Zwischenbauten) kann von der minimalen Fassadenhöhe abgewichen werden. Gemeinde Beromünster 10 ecoptima Bau- und Zonenreglement
2In den Wohnzonen gelten folgende Höchst- und Mindestmasse:
Wohnzone A Wohnzone B Wohnzone C max. Gesamthöhe 11.0 m 14.0 m 17.0 m max. traufseitige Fassadenhöhe bei Gebäuden mit Schrägdach (ab 15% Dachneigung)9 8.0 m 11.0 m 14.0 m max. Fassadenhöhe bei Gebäuden mit Flachdach (bis 15% Dachneigung)9 10 8.0 m 11.0 m 14.0 m Hangzuschlag zur Fassadenhöhe in Hanglagen11 2.0 m 2.0 m 2.0 m min. Fassadenhöhe für Neu- und Ersatzbauten12 13 14 5.5 m 8.5 m 11.5 m max. Überbauungsziffer (ÜZ) 0.23 0.22 0.22 max. ÜZ bei um min. 3.0 m reduzierter max. Gesamthöhe15 0.27 0.25 0.22 0.07, mindestens jedoch 50 m2 anrechenbare Gebäudefläche zusätzliche separate ÜZ für Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4.5 m, welche nur Nebennutzflächen aufweisen max. Gebäudelänge 25 m16 - -
3Es gilt die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II. Entlang von stark befahrenen Strassen wird in den im Zonenplan bezeichneten Gebieten die Lärm-Empfindlichkeitsstufe II auf III aufgestuft.
9Partielle Fassadenerhebungen, deren Breite insgesamt nicht mehr als 2/5 des jeweiligen Fassadenabschnitts beträgt, werden nicht an die Fassadenhöhe angerechnet.
10Die Fassadenhöhe gilt für die Fassaden bzw. Fassadenteile, bei denen das oberste Geschoss gemäss Art. 29 zurückversetzt ist.
11Als Hanglage gilt eine Neigung des massgebenden Terrains, welche in der innerhalb der Fassadenlinie gemessen Falllinie wenigstens 9% beträgt. Der Hangzuschlag gilt für alle Fassaden ausser der bergseitigen.
12Ausgenommen Bauten mit einer Gesamthöhe bis 4.5 m, welche nur Nebennutzflächen aufweisen.
13Bei Gebäuden mit Schrägdach (ab 15% Dachneigung) ist die minimale Fassadenhöhe auf den Traufseiten einzuhalten. Bei Gebäuden mit Flachdach (bis 15% Dachneigung) auf allen Gebäudeseiten.
14Im Rahmen von Gestaltungsplänen oder bei überwiegenden planerischen Interessen (z.B. für Zwischenbauten) kann von der minimalen Fassadenhöhe abgewichen werden.
15In diesen Fällen gelten die ordentlichen Grenzabstände gem. § 122 Abs. 1 PBG.
16Bei gestaffelten und gut gestalteten Fassaden können grössere Gebäudelängen gestattet werden. Gemeinde Beromünster 11 ecoptima Bau- und Zonenreglement
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.