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Art. 33 · Ersatzabgaben für Spielplätze und Parkplätze

BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 27 · Original-PDF

(§§ 36 Abs. 2 Ziff. 7 und 12, 159 PBG und 96 Abs. 1 StrG)

1Die Ersatzabgabe für Spielplätze und andere Freizeitanlagen nach § 159 PBG beträgt Fr. 2'000.– pro abgabepflichtige Wohnung, welche nicht über die erforderlichen Flächen verfügt.

29SRL 755 30 ausgenommen Kleinbauten nach § 112a Abs. 2 lit. c PBG und Anbauten nach § 112a lit. d PBG Gemeinde Beromünster 28 ecoptima Bau- und Zonenreglement

2Die Ersatzabgaben für Abstellplätze nach § 95 StrG beträgt pro fehlenden Abstellplatz Fr. 6'000.–.

3Die Ersatzabgaben werden im Rahmen der Baubewilligung erhoben und alle fünf Jahre der Bauteuerung angepasst (Baupreisindex Hochbau Schweiz des Bundesamtes für Statistik, Basis Oktober 2020 = 100).

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.