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Art. 28 · rainveränderungen

BZO Bau- und Zonenreglement Beromuenster · S. 24 · Original-PDF

(§ 36 Abs. 2 Ziff. 16 PBG)

1Bauten sind so in die topografischen Verhältnisse einzufügen, dass Terrainveränderungen und künstlich gestützte Böschungen auf ein Minimum beschränkt bleiben.

2Bei Abgrabungen von mehr als 1.0 m werden die zonengemäss zulässige Fassaden- und Gesamthöhe um das 1.0 m übersteigende Mass der Abgrabung reduziert. Ausgenommen sind Abgrabungen für Hauszugänge und Garagenzufahrten, wenn diese insgesamt nicht breiter als 7.0 m sind. Gemeinde Beromünster 25 ecoptima Bau- und Zonenreglement

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.