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Art. 9 · Spezielle Wohnzonen
BZO Bau- und Zonenreglement · S. 10 · Original-PDF
1Die speziellen Wohnzonen tragen den speziellen Gestaltungsansprüchen Rechnung, die sich bei einzelnen Gebieten aufgrund besonderer Umstände ergeben.
2Für die einzelnen Zonen werden in Anhang 2 folgende Festlegungen gemacht:
a.Zweck,
b.Art der Nutzung,
c.Mass der Nutzung,
d.Lärm-Empfindlichkeitsstufe,
e.Zusatzbestimmungen und Qualitätsanforderungen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.