← BZO Root · Inhaltsverzeichnis

Art. 9 · Spezielle Wohnzonen

BZO Bau- und Zonenreglement · S. 10 · Original-PDF

1Die speziellen Wohnzonen tragen den speziellen Gestaltungsansprüchen Rechnung, die sich bei einzelnen Gebieten aufgrund besonderer Umstände ergeben.

2Für die einzelnen Zonen werden in Anhang 2 folgende Festlegungen gemacht:

a.Zweck,

b.Art der Nutzung,

c.Mass der Nutzung,

d.Lärm-Empfindlichkeitsstufe,

e.Zusatzbestimmungen und Qualitätsanforderungen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.