Art. 48 · Schlussbestimmung
BZO Bau- und Zonenreglement · S. 3 · Original-PDF
32 Anhang 1: Erhaltungs- und Erneuerungszonen Wohnnutzung 34 Anhang 2: Spezielle Wohnzonen 36 Anhang 3: Zonen für öffentliche Zwecke 38 Anhang 4: Zonen für Sport- und Freizeitanlagen 38 Anhang 5: Grünzonen 39 Anhang 6: Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht 40 Anhang 7: Erläuternde Skizzen 44
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Ingress Die Stimmberechtigten der Gemeinde Root erlassen gestützt auf §§ 17 Abs. 1 und 36 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern vom 7. März 19891 (PBG) sowie gestützt auf §§ 23 Abs. 3 und 24 des Gesetzes über den Natur- und Landschaftsschutz vom 18. September 19902 (NLG), folgendes Bau- und Zonenreglement (BZR):
I. Allgemeines Art. 48 Schlussbestimmung
1Das vorliegende Bau- und Zonenreglement tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
2Das Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Root vom 2. Dezember 2001 wird aufgehoben.
3Der Bebauungsplan Dorfkernzone West vom 17.05.1994 wird aufgehoben.
4Folgende Gestaltungspläne werden aufgehoben:
a.Gestaltungsplan «Fortuna» vom 25.11.1988, rev. am 20.06.1990
b.Gestaltungsplan «Wies» vom 12.12.1990, rev. am 09.04.2015
c.Gestaltungsplan Reussfeld vom 09.10.1989
d.Gestaltungsplan Geissbachacker vom 21.06.1991
e.Gestaltungsplan Ronmatt vom 25.01.1995, rev. am 28.08.1995
f.Gestaltungsplan Kirchheim vom 25.07.1995
g.Gestaltungsplan Oberdorf vom 24.06.2004
h.Gestaltungsplan Wil vom 22.12.2005, rev. am 10.01.2006
i.Gestaltungsplan Chlosterhof vom 08.02.2007
j.Gestaltungsplan Kirchheim 2 vom 05.04.2007
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k.Gestaltungsplan Perlen Papier AG vom 08.01.2009
l.Gestaltungsplan Morgenrot vom 27.01.2011
m.Gestaltungsplan Reitsportzentrum vom 26.01.2012, rev. am 31.07.2014
n.Gestaltungsplan Luzernerstrasse 1 vom 11.04.2013
o.Gestaltungsplan Morgenrot West vom 25.02.2016
Root, 24. Juni 2019
Gemeinderat Root
Der Gemeindepräsident:
Der Gemeindeschreiber:
Heinz Schumacher
André Wespi
34 Anhang 1: Erhaltungs- und Erneuerungszonen Wohnnutzung Bezeichnung max. Gesamthöhe Zweck und ergänzende Bestimmungen Wiesweg 8.0 m
Terrassenhaussiedlung, Flach- und Pultdächer, einheitliches Erscheinungsbild Sonnwies 10.0 m
verdichtete Einfamilienhaussiedlung in Form von aneinandergereihten, durch Zwischentrakte miteinander verbundenen Gebäuden, Flachdächer, gemeinschaftliche Spielfläche und teilweise gemeinschaftliche Parkierung, einheitliches Erscheinungsbild Kalenbühl Mehrfamilienhäuser: 15.0 m Reihenhäuser: 12.0 m verdichtete Überbauung mit Mehrfamilienund Reihenhäusern, Flachdächer, gemeinschaftliche Aussenräume und Parkierung, einheitliches Erscheinungsbild Fluhmatt Mehrfamilienhäuser: 15.0 m Reihenhäuser: 12.0 m verdichtete Überbauung mit Mehrfamilienund Reihenhäusern, Satteldächer, gemeinschaftliche Aussenräume und Parkierung Hirzenmatt 1 Mehrfamilienhäuser: 15.0 m Reihen- und Doppelhäuser: 12.0 m verdichtete Überbauung mit Mehrfamilien-, Reihen- und Doppelhäusern, flach geneigte bzw. Pultdächer, gemeinschaftliche Aussenräume und Parkierung Hirzenmatt 2 12.0 m verdichtete Reihenhaussiedlung, Pultdächer, gemeinschaftliche Aussenräume und Parkierung, einheitliches Erscheinungsbild Brunnenmatt Mehrfamilienhäuser: 15.0 m Reihen- und Doppelhäuser: 12.0 m verdichtete Überbauung mit Mehrfamilien-, Reihen- und Doppelhäusern, Flachdächer, gemeinschaftliche Aussenräume und Parkierung Kirchpark Mehrfamilienhäuser: 12.0 m Reihen-, Doppel- und Einfamilienhäuser: 10.0 m verdichtete Überbauung mit Mehrfamilien-, Reihen-, Doppel- und aneinandergereihten Einfamilienhäusern, Flachdächer und leicht geneigte Dächer, gemeinschaftliche Aussenräume und teilweise gemeinschaftliche Parkierung Unterdorf 13.0 m
verdichtete Reihenhaussiedlung, Pultdächer, gemeinschaftliche Aussenräume und Parkierung, einheitliches Erscheinungsbild
35 Werkstrasse West 11.0 m
verdichtete Überbauung mit aneinandergereihten Mehr- und Einfamilienhäusern, Flachdächer und Pultdächer, gemeinschaftliche Spielfläche Werkstrasse Ost 11.0 m
verdichtete Überbauung mit vorwiegend Reihen- bzw. Doppelhäusern, Flachdächer, gemeinschaftliche Spielfläche Hagenmatt Bestand: 17.0 m Neubauten: 10.0 m verdichtete Mehrfamilienhaussiedlung, Flachdächer, gemeinschaftliche Aussenräume und Parkierung. Die Wohnungsstandards der bestehenden Wohnungen sind so zu verbessern, dass sie den heutigen Anforderungen (bezüglich Familienfreundlichkeit, Grösse der Räume, Balkone, der Nasszellen und der Energieeffizienz) genügen. Die bestehenden Wohnungen sind entsprechend zu sanieren. Neubauten und bauliche Erweiterungen sind sorgfältig in die bestehende Anlage und die Umgebung einzufügen. Die Parkplätze sind in Sammelgaragen zusammenzufassen und die Umgebung als Grün- und Spielfläche aufzuwerten. Wilmatt Parzellen Nrn. 1077- 1083: 11.0 m Parzellen Nrn. 1072- 1076: 12.0 m verdichtete Überbauung mit Reihen-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern, Parzellen Nrn. 1077-1083: Schrägdächer, Parzellen Nrn. 1072-1076: Pult-/ Flachdächer; gemeinschaftliche Spiel- und Aufenthaltsfläche
36 Anhang 2: Spezielle Wohnzonen Spezielle Wohnzone «Oberfeld»
Zweck Realisierung einer verdichteten, gut in die Umgebung eingegliederten Wohnüberbauung auf Grundlage eines qualitätssichernden Verfahrens
Art der Nutzung Wohnnutzung gemäss den Bestimmungen über die Wohnzonen A, B und C (Art. 5 Abs. 1)
Mass der Nutzung Gesamthöhe: max. 16.0 m Fassadenhöhe: frei Überbauungsziffer: gemäss Wohnzone A
Lärm-Empfindlichkeitsstufe ES II
Zusatzbestimmungen Gestaltungsplanpflicht. Der Gestaltungsplan hat auf Grundlage eines qualitätssichernden Verfahrens gemäss Art. 3 zu beruhen. Die Neubauten sind durch eine sorgfältige Situierung, Höhenentwicklung und Gestaltung auf das Orts- und Landschaftsbild abzustimmen.
37 Spezielle Wohnzone «Wiesterrasse»
Zweck Realisierung einer verdichteten, gut in die Umgebung eingegliederten Wohnüberbauung unter Wahrung eines erhöhten Abstands zur Hochspannungsleitung
Art der Nutzung Wohnnutzung gemäss den Bestimmungen über die Wohnzonen A, B und C (Art. 5 Abs. 1)
Mass der Nutzung Gesamthöhe: max. 11.0 m23 Fassadenhöhe: frei Überbauungsziffer: gemäss Wohnzone A
Lärm-Empfindlichkeitsstufe ES II
Zusatzbestimmungen Gestaltungsplanpflicht. Der Gestaltungsplan hat auf Grundlage des vom Gemeinderat beschlossenen Bebauungs- und Erschliessungskonzepts «Wiesterrasse» vom November 2017 zu beruhen. Geringfügige Abweichungen von diesem Konzept sind zulässig, wesentliche Abweichungen hingegen nur auf der Grundlage eines neuen oder überarbeiteten Konzepts von mindestens gleicher Qualität möglich. Die Neubauten sind durch eine sorgfältige Situierung, Höhenentwicklung und Gestaltung auf das Orts- und Landschaftsbild abzustimmen. Innerhalb des im Zonenplan bezeichneten Abstandsbereichs zur Hochspannungsleitung dürfen keine Orte mit empfindlicher Nutzung (OMEN) gemäss Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)24 angeordnet werden.
23Grenzabstand gemäss § 122 Abs. 1 PBG (4.0 m)
24SR 814.710
38 Anhang 3: Zonen für öffentliche Zwecke Nr. Bezeichnung Zweck/Nutzung ES A Schulhaus Dorf, Schulstrasse Schulhaus, Mehrzweckgebäude, Verwaltung II B Röseligarten, Schulstrasse Pfarreiheim, Mehrzweckgebäude II C Kirchheim – Chilematt Kirche, Friedhof II D Alters- und Pflegeheim Alters- und Pflegeheim II E Rüssfeld-Rüssmattried Abwasserreinigungsanlage III F Oberfeld Schul- und Sportbauten mit zugehöriger Infrastruktur II G Buerimatt Werkhof, Sammelstelle, Freizeitanlage III H Unterallmend Sportbauten und Fussballplätze mit zugehöriger Infrastruktur II
Anhang 4: Zonen für Sport- und Freizeitanlagen Nr. Bezeichnung Zweck/Bestimmungen ES 1 Leisibach a. Die Zone ist für die Anlage und den Betrieb von Pferdesporteinrichtungen, Familiengärten und eines Tierheims bestimmt. b. Es sind nur Bauten und Anlagen für diese Nutzungen zulässig. Die Bauten und Anlagen haben sich gut ins Landschaftsbild einzuordnen. Der Gemeinderat legt die Bauvorschriften von Fall zu Fall fest. c. Es gelten folgende Ausnützungsbeschränkungen:
–Pferdestallungen: max. 70 Pferdeboxen
–Tierheim:
max. Gesamthöhe 9.0 m
max. ÜZ 0.20
min. Grünflächenziffer 0.20 d. Neue Bauten und Anlagen dürfen nur aufgrund eines genehmigten Gestaltungsplans erstellt werden. III
39 Anhang 5: Grünzonen Nr. Bezeichnung Zweck/Nutzung ES 1 Wiesbachweg, Parz. 1343 Kinderspielplatz, Aufenthaltsbereich, Quartierplatz II 2 Oberfeld Begrünung Siedlungsrand, Freihaltung Wildtierkorridor II 3 Leisibachstrasse und Hochschwerzlen Langsamverkehrsverbindung, Parkplätze, Retentionsanlagen III 4 Charrenbach Begrünung Siedlungsrand, Freihaltung Gewässer III 5 Bünte Langsamverkehrsverbindung, Siedlungsdurchgrünung, Freihaltung Gewässer, Freihaltung zum Schutz vor Naturgefahren. Parz. 217 und 1334: offene Parkplätze in geringem Umfang II 6 Ron Siedlungsdurchgrünung, Freihaltung Gewässer III 7 Werkstrasse, Parz. 700 Siedlungsdurchgrünung, Freihaltung Waldrand, Begrünung Siedlungsrand III 8 Rüssfeld, Parz. 1052 Freihaltung Waldrand, Begrünung Siedlungsrand III 9 Kirchpark, Parz. 1126 Begrünung Siedlungsrand, Aufenthaltsbereich, Spielplatz mit befestigter Fläche II 10 Haltematt, Parz. 815, 1410 Aufenthaltsbereich, Garten, Pool II 11 Wilmisberg Siedlungsdurchgrünung, Freihaltung Gewässer II 12 Klausbach Begrünung Siedlungsrand / Siedlungsdurchgrünung, Freihaltung Gewässer II 13 Perlen Begrünung Siedlungsrand, Freihaltung Gewässer III 14 Unterallmend Begrünung Siedlungsrand III
40 Anhang 6: Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht Bezeichnung Zweck und ergänzende Bestimmungen max. Abweichung nach
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.